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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Legate

Gutes tun, das bleibt durch den letzten Willen. Gerne hilft Ihnen unser Rechtsdienst beim Thema Erbschaft und Legate.

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Aus drei möglichen Quellen:

  1. Sie haben den Schweizerischen Kinderspitex Verein bzw. eines seiner Projekte bereits mit einer Spende unterstützt und sind seither in unserer Datenbank registriert.
  2. Sie haben dem Schweizerischen Kinderspitex Verein in einem anderen Zusammenhang Ihre Adresse mitgeteilt.
  3. Um neue Spenderinnen und Spender zu gewinnen, schreiben wir auch Personen an, die uns noch nicht kennen.

Nein. Der Schweizerische Kinderspitex Verein darf Spenderdaten weder verkaufen noch vermieten oder tauschen. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich.

Ihre Spende wirkt effektiver, wenn Sie die verfügbaren Mittel auf möglichst wenige Hilfswerke verteilen und die unterstützten Organisationen nicht zu häufig wechseln. Zum einen können Sie sich durch eine gezielte Unterstützung intensiver mit dem gewählten Thema auseinandersetzen und tragen es so auch ideell stärker mit. Dies freut auch die  ausgesuchten Organisationen. Zum andern können Hilfswerke ihre Mittel besser planen und verringern ihren administrativen Aufwand. Treue bewährt sich also: So ermöglichen Sie besonders nachhaltige und wirksame Hilfe. Doch selbstverständlich freut sich die Kinderspitex über jede, auch einmalige Spende!

Ja. Private Haushalte dürfen Spenden an gemeinnützige Organisationen wie die Kinderspitex in ihrer Steuererklärung in Abzug bringen. Das gilt nicht nur, wenn sie Geld spenden. Die Behörden akzeptieren auch Spenden in Form von Wertschriften, Liegenschaften oder Kunstgegenständen. Maximal können 20 Prozent vom Reineinkommen abgezogen werden. Im Minimum müssen die Spenden im Steuerjahr 100 Franken betragen, um abzugsfähig zu sein.

Firmen dürfen bis zu 20 Prozent des Reingewinns als freiwillige Zuwendung an gemeinnützige Organisationen wie die Kinderspitex abziehen. Das gilt für Geldspenden und andere Vermögenswerte. Hat ein Unternehmen zum Beispiel Land, Liegenschaften, Fahrzeuge, Beteiligungen, Markenrechte oder Patente gespendet, darf es dies in der Steuererklärung angeben.

Grundsätzlich leisten Sie mit einer Geldspende die grösstmögliche Hilfe. Sie kann flexibler eingesetzt werden als eine Sachspende und verursacht keine Lager- und Transportkosten. Bevorzugen Sie dennoch eine Sachspende, so bitten wir Sie, sich auf jene Güter zu beschränken, die benötigt werden. Sonst kommt es zu logistischen Problemen, oder die Waren verderben. Spenden Sie zum Beispiel nur qualitativ einwandfreie, unbeschädigte und saubere Altkleidung.

Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus etwas Gutes bewirken. Deshalb berücksichtigen sie Organisationen wie die Kinderspitex mit einem bestimmten Betrag im Testament. Solche Zuwendungen aus einer Erbschaft nennt man Legate. Das Legat muss in einem rechtsgültigen Testament vermerkt sein. 
Sie können den Schweizerischen Kinderspitex Verein mit einem bestimmten Betrag oder mit einem Anteil an Ihrem Nachlass berücksichtigen. Achten Sie darauf, dass Sie die Pflichtteile von gesetzlichen Erben nicht verletzen. Sollten Sie Bedingungen an das Legat knüpfen wollen, achten Sie bitte darauf, dass die Zwecksetzung nicht zu eng ist.

Wenn Sie vom Schweizerischen Kinderspitex Verein überzeugt sind und diesen regelmässig unterstützen möchten, ja. Lastschriftverfahren sind kostengünstig und praktisch. Die Spende wird bis auf Widerruf jeweils direkt von Ihrem Konto abgebucht. Sie erhalten eine Belastungsanzeige und können die Zahlung während 30 Tagen widerrufen. Alternativ können Sie auch einen Dauerauftrag einrichten.

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